корекции

Text from Meriem_Houda - Deutsch

  • Erklärung der Gründe für die fehlenden Dokumente - Teil 1

  • Ich habe gelesen, dass ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der obersten Gesundheitsbehörde meines Herkunftsstaates (in beglaubigter Kopie) vorlegen muss, aus der hervorgeht, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen mich ergriffen wurden.
  • In Algerien wird dieses Dokument von der algerischen Ärztekammer nur ausgestellt, wenn der Arzt seit mindestens 6 Monaten bei der algerischen Ärztekammer registriert ist.
  • Ich wurde am 11.01.2023 registriert (also seit 5 Monaten), leider konnte die Ärztekammer keine Ausnahme machen und mir dieses Dokument ausstellen.
  • Also werde ich dieses Dokument vorlegen, sobald ich es erhalten habe.
  • In der Zwischenzeit lege ich eine beglaubigte Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, die mir von meiner medizinischen Fakultät ausgestellt wurde.
  • Unter den Dokumenten finden Sie auch eine beglaubigte Kopie meiner Anmeldebescheinigung beim algerischen Ärztekammer.

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