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Text from Jeanne28 - Deutsch

  • Adelsgeschlecht von Schöning

  • Hallo liebe Gemeinde, ich habe einen interessanten Abschnitt aus dem Buch "Geschichtliche Nachrichten von dem Geschlechte von Schöning und dessen Gütern" (Hans von Schöning, Berlin 1830) gefunden, der sich auf das Gebiet in Pommern bezieht, wo ich wohne.
  • Leider kann ich nicht alles verstehen, weil die deutschen Konstruktionen kompliziert sind.
  • Könnte mir jemand von euch helfen und sagen, ob meine Interpretation richtig ist?
  • Ich wäre dankbar.
    • Oben der Abschnitt und unten Passagen, die unklar sind.
    • Der Abschnitt: "Muscherin Ein altes Schöningsches Lehn, das 1490 durch Heirath an die Familie kam; einige Stücke so die Mörner darin besassen, sind jure feudi novi acquirirt und wurden dem Oberstlieutenant Hans Heinrich 1713 verliehen.
    • Seit 1808 mit einem Antheil Lübtow, Eigenthum des Geheimen Regierungs-Raths und Landraths August von Schöning.
    • Die ehemals hier befindlichen vier Bauern und ein Kossäthe sind auf den Grund des Geseztes vom 9.
    • Januar 1810 eingezogen und dagegen ist das zu Muscherin gehörig gewesene Gutsantheil in Lübtow veräussert, nachher von dem damaligen Besitzer General-Lieutenant von Schöning, erworben und von diesem bei der Regulirung seinen Gütern Lübtow A und B zu gleichen Theilen zugelegt worden." Liebe Grüße Unklar für mich: 1. einige Stücke so die Mörner darin besassen, sind jure feudi novi acquirirt und wurden dem Oberstlieutenant Hans Heinrich 1713 verliehen.
  • Meine Interpretation: Einige Stücke Muscherins, die die Familie Mörner dort besaß, wurden dem neuen Lehensrecht gemäß erhalten und wurden.... 2.
  • Die ehemals hier befindlichen vier Bauern und ein Kossäthe sind auf den Grund des Geseztes vom 9.
  • Januar 1810 eingezogen und dagegen ist das zu Muscherin gehörig gewesene Gutsantheil in Lübtow veräussert, nachher von dem damaligen Besitzer General-Lieutenant von Schöning, erworben und von diesem bei der Regulirung seinen Gütern Lübtow A und B zu gleichen Theilen zugelegt worden.
  • Meine Interpretation: Vier Bauern und ein Kossäthe (ein Bauer ohne Acker? oder ein Dorfbewohner mit einer Kate?), die hier früher gewohnt haben, sind aufgrund des Gesetzes vom 9.
    • Januar 1810 hier eingezogen und dafür (ein Deal?) das Gutsanteil in Lübtow, das zu Muscherin gehörte, wurde verkauft (oder diese Bauern haben es bekommen?), dann von dem damaligen Besitzer General-Lieutenant von Schöning, erworben und von ihm bei der Regulierung (geht es hier um die preußischen Agrarreformen von 1807 bis 1816?
    • Bauernbefreiung 1810?) seinen Gütern Lübtow A und B zu gleichen Teilen hinzugefügt.

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  • Title
  • Sentence 1
    • Hallo liebe Gemeinde, ich habe einen interessanten Abschnitt aus dem Buch "Geschichtliche Nachrichten von dem Geschlechte von Schöning und dessen Gütern" (Hans von Schöning, Berlin 1830) gefunden, der sich auf das Gebiet in Pommern bezieht, wo ich wohne.
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    • Der Abschnitt: "Muscherin Ein altes Schöningsches Lehn, das 1490 durch Heirath an die Familie kam; einige Stücke so die Mörner darin besassen, sind jure feudi novi acquirirt und wurden dem Oberstlieutenant Hans Heinrich 1713 verliehen.
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    • Der Abschnitt:¶
      "Muscherin¶
      Ein altes Schöningsches Lehn, das 1490 durch Heirath an die Familie kam; einige Stücke so die Mörner darin besassen, sind jure feudi novi acquirirt und wurden dem Oberstlieutenant Hans Heinrich 1713 verliehen.
      *) ¶
      ("*)" heißt fortan: Siehe Anmerkung)
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  • Sentence 7
  • Sentence 8
  • Sentence 9
    • Januar 1810 eingezogen und dagegen ist das zu Muscherin gehörig gewesene Gutsantheil in Lübtow veräussert, nachher von dem damaligen Besitzer General-Lieutenant von Schöning, erworben und von diesem bei der Regulirung seinen Gütern Lübtow A und B zu gleichen Theilen zugelegt worden." Liebe Grüße Unklar für mich: 1. einige Stücke so die Mörner darin besassen, sind jure feudi novi acquirirt und wurden dem Oberstlieutenant Hans Heinrich 1713 verliehen.
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    • Januar 1810 eingezogen und dagegen ist das zu Muscherin gehörig gewesene Gutsantheil in Lübtow veräussert, nachher von dem damaligen Besitzer General-Lieutenant von Schöning, erworben und von diesem bei der Regulirung seinen Gütern Lübtow A und B zu gleichen Theilen zugelegt worden." *)
      Liebe Grüße¶

      Unklar für mich:¶
      1. einige Stücke so die Mörner darin besassen, sind jure feudi novi acquirirt und wurden dem Oberstlieutenant Hans Heinrich 1713 verliehen.
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  • Sentence 10
    • Meine Interpretation: Einige Stücke Muscherins, die die Familie Mörner dort besaß, wurden dem neuen Lehensrecht gemäß erhalten und wurden.... 2.
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  • Sentence 11
  • Sentence 12
    • Januar 1810 eingezogen und dagegen ist das zu Muscherin gehörig gewesene Gutsantheil in Lübtow veräussert, nachher von dem damaligen Besitzer General-Lieutenant von Schöning, erworben und von diesem bei der Regulirung seinen Gütern Lübtow A und B zu gleichen Theilen zugelegt worden.
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  • Sentence 13
    • Meine Interpretation: Vier Bauern und ein Kossäthe (ein Bauer ohne Acker? oder ein Dorfbewohner mit einer Kate?), die hier früher gewohnt haben, sind aufgrund des Gesetzes vom 9.
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  • Sentence 14
    • Januar 1810 hier eingezogen und dafür (ein Deal?) das Gutsanteil in Lübtow, das zu Muscherin gehörte, wurde verkauft (oder diese Bauern haben es bekommen?), dann von dem damaligen Besitzer General-Lieutenant von Schöning, erworben und von ihm bei der Regulierung (geht es hier um die preußischen Agrarreformen von 1807 bis 1816?
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    • Januar 1810 hier eingezogen und dafür (ein Deal?) das Gutsanteil in Lübtow, das zu Muscherin gehörte, wurde verkauft (oder diese Bauern haben es bekommen?), dann von dem damaligen Besitzer General-Lieutenant von Schöning, erworben und von ihm bei der Regulierung (geht es hier um die preußischen Agrarreformen von 1807 bis 1816? *)
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