Corrections

Rédigé par Paulina_paulina - Deutsch

  • Mit der Bitte um Korrektur

    • Man kann feststellen, dass es Tabu-Fragen gibt.
    • Diese können in vier Gruppen geteilt werden, und zwar in familienbetreffende Fragen, persönliche Fragen, Fragen nach dem Gesundheitszustand und Zugehörigkeitsfragen.
    • Was die erste Gruppe der familienbetreffenden Fragen angeht, man kann hier die Themen Kinderwunsch, Schwangerschaft, persönliche Daten von Verwandten, Familienverhältnisse, Hochzeit- oder Scheidungsplanung unterscheiden und als unzulässige Fragen betrachten.
    • Schwangerschaftsthema sieht aber ein bisschen komplizierter aus, weil die Bewerberin rechtlich gesehen ihre Schwangerschaft verschweigen kann.
    • Für den potenziellen Arbeitgeber kann es nicht vorteilhaft sein, weil diese Beschäftigte langfristig unkündbar wird.
    • Die Umstände ändern sich aber, wenn die angebotene Tätigkeit von diese schwangere Beschäftigte nicht gefahrlos oder effizient ausüben werden kann, dann soll die Schwangerschaft angemeldet werden.
    • Die zweite Fragengruppe besteht aus zu persönlichen Fragen.
    • Von mir aus sind die Fragen über Sexuelle Orientierung, Partnerschaftsverhältnisse, Vermögenssituation, bisheriger Verdienst und Vorstrafen.
    • Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn es z.B. um Vermögensmöglichkeiten oder Vorstrafen geht.
    • Die Einschränkungen gelten nur wenn die Informationen für den zukünftigen Beruf relevant sind, wie Bankangestellten, Kassierern, Juristen oder Polizeibeamten.
    • Die Dritte Gruppe betrifft Gesundheitszustand an.
    • Darunter versteht man die Fragen über Behinderungen, Häufigkeiten der Erkrankungen oder überstandene Krankheiten.
    • Die letzte Gruppe der verbotenen Fragen handelt von Zugehörigkeitsthema, in dem sich Partei-, Gewerkschaft, Religionszugehörigkeitsfragen befinden.
    • Meiner Meinung nach soll das Thema nie aufgeworfen werden.
    • Zu dem Schluss kommen, es lässt sich die Sache klarstellen, dass es Tabu-Fragen gibt.
    • Ich bin mir dessen bewusst, dass ein professionaler Arbeitgeber so ein Faux-Pass begehen wird.
    • Wenn aber jemandem doch eine unzulässige Frage gestellt wird, dann kann man entweder eine ausweichende Antwort geben, Frage verweigern oder ein eindeutiges Nein sagen und dadurch setzt man klare Grenze, dass die Information Intimsphäre oder Persönlichkeitsrechte betrifft.

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